Bedingungen für das Vogelfüttern

Liebe Mitglieder!

Nach Rücksprache haben wir uns entschieden einen Versuch zu starten um das Mäuseproblem in Griff zu bekommen, und dennoch den Wünschen aller Mitglieder entgegenzukommen!

Da es in einem Bereich der Kleingartenanlage zu einem massiven Mäuseproblem gekommen ist, und wir nach langem Reden mit den Betroffenen keinen Erfolg hatten, haben wir uns darauf geeinigt ein vorübergehendes allgemeines Vogelfütterungsverbot auszusprechen. Wir können jedoch alle Besorgnisse nachvollziehen und möchten für alle da sein, deshalb haben wir uns mit dem Landesverband beraten und sind zu folgendem Lösungsversuch gekommen.

Unter folgenden Bedingungen ist das Vogelfüttern erlaubt:

  • NUR Winterfütterung in dem Zeitraum von 1. November bis 15. April
  • Es darf nur in Maßen gefüttert werden.
  • Es darf max. 3 Fütterungsstellen geben.
  • In bestimmten Bereichen werden vom Vorstand im Fütterungszeitraum verpflichtend Mäusefallen aufgestellt und regelmäßig kontrolliert.

Eine Kontrolle dieser Regeln sind dem Vorstand laut Landesverbandsvertretung jederzeit erlaubt.

Wir hoffen mit den oben angeführten Maßnahmen ausreichend Wirkung zu erzielen um das Mäuseproblem in Griff zu bekommen. Auch uns liegt das Wohl aller Gartenmitglieder sehr am Herzen.

Der Vorstand