Falls Sie an einem Kleingarten Interesse haben, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Laxenburg haben. Die Gemeinde Laxenburg als Grundstückseigentümer behält sich die Zustimmung für die Abwicklung des Unterpachtvertrages vor.
Die Parzelle ist Pachtgrund (kein Kauf möglich), die Baulichkeiten, Inventar und Kulturen müssen abgelöst werden.
Hinweis: Gartenanfragen von Personen welche nicht mindestens bereits 3 Jahre ihren HAUPTWOHNSITZ in Laxenburg haben, werden NICHT beantwortet!!
Bei Interesse, und wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Laxenburg haben, können Sie das unten stehende Formular ausfüllen.